Rechtsprechung
LG Dortmund, 10.06.2011 - 25 O 236/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,73696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens gegen ein Entsorgungsunternehmen auf Zahlung eines weiteren Entgeltes für EEG-Ersatzstrom
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 3 Kart 18/10
Rechtsfolgen der Einspeisung von EEG -Strom in das Netz der allgemeinen …
Auszug aus LG Dortmund, 10.06.2011 - 25 O 236/11
Denn speist der Anlagenbetreiber den von ihm erzeugten Strom mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung ein, hat dies zwangsläufig eine entsprechende Entnahme zur Folge, so dass er insoweit netzentgeltpflichtig im Sinne des § 17 StromNEV ist (OLG Düsseldorf, Beschluss des 3. Kartellsenates vom 08.12.2010, Az.: VI-3 Kart 18/10, abrufbar unter www.juris.de = ZNER 2011, 79-80 und REE 2011, 27-30) Der Entnahmebegriff aus § 17 Abs. 2 StromNEV ist insoweit im Lichte des EEG auszulegen und umfasst auch solche Entnahmen, die als Folge der mittelbaren Einspeisung entsprechend § 4 Abs. 5 EEG 2004 / § 8 Abs. 2 EEG 2009 zwangsläufig ebenso kaufmännisch bilanziell erfolgen müssen (ebenda). - BGH, 09.11.2006 - VII ZR 42/06
Verantwortlichkeit des Unternehmers für Mängel
Auszug aus LG Dortmund, 10.06.2011 - 25 O 236/11
Für eine derartige Ungleichbehandlung bietet das EEG jedoch gerade keine Grundlage (BGH, Urt. v. 28.03.2007, VII ZR 42/06).